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Dezentrale Evaluationen von Lehrenden und Lehrveranstaltungen

Neben den zentralen Befragungen evaluiert jeder Fachbereich seine Lehrenden und Lehrveranstaltungen. Grundlagen dafür sind das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), die Evaluationsrichtlinie der Freien Universität Berlin und das Evaluationskonzept des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie, das 2018 im Fachbereichsrat verabschiedet wurde.

Informationen für Studierende

Nein. Die Teilnahme an den Befragungen ist vollkommen freiwillig (aber ausdrücklich erwünscht!) und niemand sieht im Nachhinein, welche Studierenden teilgenommen oder nicht teilgenommen haben.

  • Sie können dem/der Lehrenden (anonym) Ihre Meinung zu seiner/ihrer Lehrveranstaltung sagen.
  • Sie helfen dem/der Lehrenden, die Lehre zu verbessern.
  • Dadurch helfen Sie zugleich sich selbst und Ihren Kommiliton*innen.

In jedem Semester sind Evaluationen für gewisse Lehrveranstaltungen vorgesehen.

Alle Studierenden in den entsprechenden Kursen erhalten zum Kursende eine E-Mail an ihre ZEDAT-Adresse mit einem direkten Link zum richtigen Fragebogen im Online-Evaluationsportal.

Wir versuchen, die Lehrveranstaltungen jedes Semester so auszuwählen, dass niemand zur Teilnahme an mehr als drei Evaluationen eingeladen wird.

Dezentrale Evaluationen

Informationen für Lehrende

Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns gern per E-Mail.

Zum einen schreibt die Evaluationsrichtlinie eine regelmäßige Evaluation aller wesentlichen Lehrveranstaltungen vor. Zum anderen können Sie vom Feedback Ihrer Studierenden profitieren:

  • Durch die anonyme Befragung erhalten Sie ein ungefiltertes und ehrliches Feedback.
  • Sie erfahren, in welchen Bereichen die Studierenden Ihre Lehre positiv beurteilen und wo sie Verbesserungsbedarf sehen.
  • Sie können die Ergebnisse nutzen, um sich mithilfe von Fortbildungen zu verbessern.
  • Sie können Ihre Fähigkeiten in Bewerbungen nachweisen.

Wesentliche Lehrveranstaltungen sollen mindestens alle zwei Jahre evaluiert werden (vgl. Evaluationsrichtlinie). Grundsätzlich entscheidet der Fachbereichsrat, welche Lehrveranstaltungen wann evaluiert werden.

Außerdem können sich Lehrende am Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie jederzeit freiwillig und unabhängig vom Evaluationsplan evaluieren zu lassen. Zur Anmeldung steht ein Online-Formular zur Verfügung.

Zu Beginn des jeweiligen Semesters werden alle Lehrenden, deren Veranstaltungen evaluiert werden sollen, informiert. Gleichzeitig werden auch wichtige Angaben zur Veranstaltung eingeholt.

Wenn Ihre Lehrveranstaltung im Evaluations-Fahrplan nicht oder erst spät berücksichtigt ist, können Sie über das Online-Formular oder per Mail eine „freiwillige Evaluation“ anstoßen. Bitte benachrichtigen Sie uns möglichst bis spätestens zwei Wochen vor Kursende.

Ablauf - zum Vergrößern auf das Bild klicken

Ablauf - zum Vergrößern auf das Bild klicken

Den Ablauf einer Evaluation haben wir hier skizziert. Als Lehrende*r haben Sie nur wenig Aufwand. Aktuell benötigen wir von Ihnen zu Beginn des Semesters lediglich einige Angaben zur Lehrveranstaltung wie das Datum des Kursendes und die Namen aller beteiligten Lehrenden.

Seit Juni 2014 wird ein fachbereichsweiter Evaluationsfragebogen eingesetzt, der Besonderheiten der Fächer Biologie, Biochemie, Chemie und Pharmazie) berücksichtigt. Vertreter*innen aller Statusgruppen und der Studierenden haben den Fragenkatalog in einem Arbeitskreis der Ausbildungskommission gemeinsam entwickelt. Anschließend wurde er vom den Gesamtpersonalrat der Freien Universität bestätigt und im Fachbereichsrat des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie verabschiedet.

Nach dem Baukastenprinzip kann der Fragebogen für verschiedene Veranstaltungstypen angepasst werden. Zusätzlich können Fragenkataloge für Online-Lehrmaterialien oder Prüfungen eingefügt werden.

Beispiele:

Ein Fragebogen für ein aus Vorlesung und Übungen bestehendes Modul mit einer Prüfung enthält die Bausteine:

Einleitung + Vorlesung + Übung + Prüfung + Abschluss

Ein Fragebogen für ein Seminar ohne Prüfung enthält die Bausteine:

Einleitung + Seminar + Abschluss

Bei der Zusammenstellung der Bausteine orientieren wir uns an den im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Veranstaltungstypen. Nachbearbeitungen sind jedoch möglich, daher bitten wir um Nachricht, sollten der tatsächliche Veranstaltungstyp von den Angaben im Vorlesungsverzeichnis abweichen.

Der Fragenkatalogbaukasten:

Die Evaluationen erfolgen zum Großteil online im Evaluationsportal der Freien Universität, in wenigen Ausnahmen papierbasiert. Für den Zugang zum Online-Fragebogen erhalten die Studierenden per E-Mail einen individuellen Link zur einmaligen Teilnahme an einer Umfrage zu einer Lehrveranstaltung. Die Mailadressen werden verwaltungsintern ermittelt oder in Ausnahmefällen beim Lehrenden erfragt. Für die Ermittlung der Mailadressen ist es wichtig, dass die Studierenden auch bei Campus Management für den Kurs eingetragen sind. Erstellt und ausgewertet werden die Evaluationen mit dem Programm Unizensus, das die Anonymisierung und Verwaltung der Daten ermöglicht.

Entsprechend der Evaluationsrichtlinie legen wir besonderen Wert auf die Evaluation von Erstlehrenden, damit diese schnell an Erfahrung und Kompetenz gewinnen können. Am Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie wird jede*r Lehrende evaluiert, die/der erstmals an der Freien Universität Vorlesungen oder Seminare hält.

Die Evaluation der Erstlehrenden findet, anders als die übrigen Befragungen, in Papierform statt: Der Fragebogen zur Erfassung der Lehrkompetenz (LeKo) wurde an der Freien Universität Berlin entwickelte und validiert. Er basiert auf Indikatoren zur Beurteilung guter Lehre und umfasst die Dimensionen:

  1. Vermittlung von Wissen und Unterstützung von Verstehen
  2. Motivierung der Studierenden
  3. Steuerung der Interaktion in der Lerngruppe.

Der Ergebnisse der Befragungen können zum Beispiel Anregungen zur Weiterbildung am Dahlem Center for Academic Teaching geben.

Personenbezogene Ergebnisse erhalten ausschließlich die Lehrenden. Erst aggregierte, vollständig anonymisierte Ergebnisberichte dürfen in Gremien diskutiert oder anderweitig veröffentlicht werden.

Detaillierte Angaben dazu finden Sie im Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“.

Es steht den Lehrenden jedoch frei, die Ergebnisse mit Kolleg*innen und insbesondere den Studierenden zu diskutieren, da letzteres auch zur größeren Akzeptanz der Evaluationen beiträgt.

Auch der Fachbereichsrat beschäftigt sich mit aggregierten Ergebnissen und beteiligt die Studierenden in geeigneter Weise an den Analysen und Diskussionen, etwa im Fachbereichsrat oder in der Ausbildungskommission.

Rechtliche Grundlagen

Auszüge aus der Evaluationsrichtlinie der Freien Universität Berlin:

  • Alle Mitglieder der Freien Universität Berlin sind zur Mitwirkung an Evaluationen verpflichtet. (§1)
  • Evaluationen dienen der internen Standortbestimmung und Weiterentwicklung der Qualität des Studien- und Lehrangebots, der Förderung eines Qualitätsbewusstseins und konstruktiven Dialogs innerhalb der Universität sowie der internen und externen Rechenschaftslegung. (§2)
  • An der Freien Universität Berlin werden regelmäßig Lehrveranstaltungsevaluationen durchgeführt. Zweck der Lehrveranstaltungsevaluation ist es, den Lehrenden zu einzelnen Lehrveranstaltungen eine individuelle Rückmeldung aus Studierendensicht […] zu geben. (§8)
  • Grundsätzlich sollen in einem Turnus von zwei Jahren wesentliche Lehrveranstaltungen eines Fachbereiches bzw. Zentralinstituts evaluiert werden. Die Fachbereiche bzw. Zentralinstitute entscheiden, welche konkreten Lehrveranstaltungen pro Semester evaluiert werden und wie dabei eine faire Verteilung zwischen einzelnen Lehrenden bzw. Lehrveranstaltungsformen hergestellt wird. (§9)
  • Für wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die erstmals in der akademischen Lehre eingesetzt werden, sowie für erstberufene Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen erfolgt die Lehrveranstaltungsevaluation mit dem Instrument zur Erfassung der Lehrkompetenz (LeKo) – schwerpunktmäßig im ersten Jahr der Lehrtätigkeit. (§9) - weitere Informationen für „Erstlehrende“
  • Dekanaten und ggf. Gremien gehen anonymisierte Auswertungen der Lehrveranstaltungsevaluation des Semesters zu. Diese Auswertungen werden nicht dazu verwendet, negative personalrechtliche Maßnahmen durchzusetzen. (§10)
  • Studierende eines Fachbereichs bzw. Zentralinstituts werden über wesentliche Maßnahmen im Rahmen der Qualitätsentwicklung im Zuge von Evaluationsergebnissen informiert. Dies kann aggregierte oder anonymisierte Gesamtwertungen beinhalten. (§10)
  • Die Lehrenden […] sind verpflichtet, sich an der Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen zu beteiligen. (§1)
  • Alle mit der Durchführung von Evaluationsverfahren befassten Personen sind zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) verpflichtet. (§11)
  • Für die Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen an einem Fachbereich ist das jeweilige Dekanat verantwortlich. (vgl. §3 Abs. 2)