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Studiengang aufheben (K.01.03.FU)

Prozesssteckbrief

Index 2.03  -  Gültig ab: 05.12.2019

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

13.08.2019

Geprüft

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Bereich Studienstrukturentwicklung (V B)

29.11.2019

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3)

05.12.2019

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

20.02.2023

Zweck dieses Prozesses ist es, u. a. auf veränderte Rahmenbedingungen eines Studiengangs zu reagieren, die eine Aufrechterhaltung des Studiengangsbetriebes in Frage stellen bzw. unter angemessenen Studienbedingungen nicht mehr erlauben. Darüber hinaus kann die Entscheidung zur Einstellung eines Studiengangs aus strategischen Überlegungen sowie im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Studienangebotes erfolgen, mit dem sich die Freie Universität Berlin in der nationalen wie internationalen Hochschullandschaft positioniert.

Für die im einzustellenden Studienangebot immatrikulierten Studierenden wird innerhalb einer Übergangsfrist die Bereitstellung des Lehr- und Prüfangebots gewährleistet, um im Sinne des Vertrauensschutzes einen erfolgreichen Studienabschluss zu ermöglichen.

Die Gründe für die Aufhebung eines Studienganges können vielfältig sein, z. B.:

  • a) Mangelnde Nachfrage / unterdurchschnittliche Auslastung,
  • b) Veränderte Ressourcensituation (ggf. Beendigung einer Kooperation, vakante Stellen),
  • c) Strategische Neuausrichtung in Bezug auf Forschungsschwerpunkte und Studiengangsprofile eines Fachbereichs / Zentralinstituts (ggf. Neuberufung),
  • d) Ablösung durch einen neuen Studiengang / Zusammenlegung von Studiengängen.
  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten:

»  Leitung
»  Studienstrukturentwicklung [V B]

  • Stabsstelle Akademisches Controlling [AC]
  • Akademischer Senat [AS]
  • Ansprechperson für Studiengang [AP Studiengang]
  • Ausbildungskommission [ABK]
  • Dekanat / ZI-Leitung / Vorsitz der Gemeinsamen Kommission
  • Fachbereichsrat [FBR] / Institutsrat des Zentralinstitutes [IR-ZI] / Gemeinsame Kommission [GK] bei Kooperationsstudiengängen
  • Fachvizepräsident*in [Fach-VP]
  • Kanzler*in [K]
  • Kommission für Lehrangelegenheiten [KfL]
  • Rechtsamt [RA]
  • Referent*in für Studium und Lehre [Ref. S&L]
  • Für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin [Für HS zust. SenVerw.]
  • Studien- / Prüfungsbüro
  • Vizepräsident*in für Studium und Lehre [VP 3]
  • Zentraleinrichtung [ZE] Studien- und Psychologische Beratung, Webredaktion

Ggf. weitere Prozessbeteiligte:

  • Institutsrat [IR] / Rat der Wissenschaftlichen Einrichtung [WE-Rat]
  • Kooperationspartner
  • Lehrende
  • CMS: Content Management-System zum Verwalten von Webseiten und -applikationen
  • SAP SLcM: Student Lifecycle Management (Lehrveranstaltungs- / Modulanmeldung, zentrale Prüfungsverwaltung, Studierendenverwaltung)
  • Stdg.-DB FU: Studiengangsdatenbank der Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten zur Abbildung der Studiengangshistorie

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)

»  Zur Zustimmung zur Aufhebung von Studiengängen durch Senatsverwaltung: § 22 (5) S. 1 BerlHG

Universitätsinterne Rechtsvorschriften:

  • Teilgrundordnung (TGO-Erprobungsmodell)

»  Zur Aufhebung bestehender Studiengänge im AS: § 9 (1) S. 1 Nr. 3 TGO-Erprobungsmodell