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Studiengang hinsichtlich der Einhaltung aktueller Rahmenvorgaben überprüfen (Ampelauswertung) (K.02.01.FU)

Prozesssteckbrief

Index 1.04  -  Gültig ab: 04.07.2019

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

16.05.2019

Geprüft

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Bereich Studienstrukturentwicklung (V B), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q)

27.05.2019

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3, P)

04.07.2019

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

18.08.2023

Zweck dieses Prozesses ist es, durch eine flächendeckende Überprüfung der Studien- und Prüfungsordnungen sicherzustellen, dass die Studienangebote der Freien Universität Berlin den aktuellen Rahmenvorgaben entsprechen. Dazu wird jeder Bachelor- und Masterstudiengang anhand definierter Kriterien überprüft und hinsichtlich des Überarbeitungsbedarfs in einem so genannten Ampelblatt bewertet.

  • a) Anlassbezogene Überprüfung aller Studiengänge aufgrund der Modifikation gesetzlicher Regelungen / struktureller Rahmenvorgaben: Übergreifende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz oder Veränderungen der Landesgesetzgebung sowie der Vorgaben des Akkreditierungsrates können zu Anpassungen an den universitätsinternen Vorgaben führen. Infolgedessen werden die Studiengänge flächendeckend überprüft und hinsichtlich ihrer Konformität mit den veränderten Rahmenvorgaben einzeln bewertet.
  • b) Regelmäßige Überprüfung der Studiengänge alle acht Jahre: Die Studiengänge der Freien Universität Berlin werden aus Gründen der Qualitätssicherung regelhaft spätestens acht Jahre nach der letzten Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung aktueller formaler Kriterien flächendeckend überprüft.
  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten (Abt. V):
    »  Leitung
    »  Studienstrukturentwicklung [V B]
  • Ansprechperson für Studiengang [AP Studiengang]
  • Dekanat bzw. ZI-Leitung
  • Referent:in Studium und Lehre [Ref. S&L]
  • Vizepräsident:in für Studium und Lehre [VP 3]

Ggf. weitere Prozessbeteiligte:

  • Studienbüro
  • Bei Lehramtsstudiengängen und dem Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW): für die Lehrkräftebildung zuständige Landesbehörde
  • Stdg.-DB FU: Studiengangsdatenbank der Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten zur Abbildung der Studiengangshistorie

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
  • Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG)
  • Verordnung über den Zugang zu Lehrämtern in Berlin (LZVO)
  • Verordnung zur Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens der Studienakkreditierung im Land Berlin (BlnStudAkkV), insbesondere Überprüfung der formalen Kriterien gem. §§ 3-8 BlnStudAkkV (§§ 9 und 10 bzgl. Kooperationen mit nichthochschulischen Einrichtungen und Joint Degrees sind derzeit für die an der FU Berlin angebotenen Studiengänge nicht zutreffend)

Universitätsinterne Rechtsvorschriften:

  • Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO), AS

Universitätsinterne Vorgaben:

  • Rahmenkonzept der Freien Universität Berlin für Bachelor- und Masterstudiengänge, AS

Externe Vorgaben:

  • Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen, KMK
  • Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse, KMK
  • Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften, KMK
  • Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktik in der Lehrerbildung, KMK