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Qualitätsgespräche Studium und Lehre durchführen (K.02.07.FU)

Prozesssteckbrief

Index 2.01  -  Gültig ab: 02.03.2021

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

03.02.2021

Geprüft

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Referent*in (V 1), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q)

25.02.2021

Freigegeben

Präsidium (VP 3, K, P)

02.03.2021

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

30.08.2023

Zweck dieses Prozesses ist es, einen regelhaften Dialog zwischen den Fachbereichen bzw. Zentralinstituten und Vertreter*innen des Präsidiums zu Themen der Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich Studium und Lehre zu gewährleisten.

Die Übermittlung des Kennzahlenberichts (Studienerfolg, Auslastung, Internationalisierung) durch den Fachbereich bzw. das Zentralinstitut markiert den Auftakt für das jährliche Qualitätsgespräch Studium und Lehre. In dessen Rahmen werden aktuelle Themen und Herausforderungen sowie übergreifende Fragestellungen zur Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre erörtert. Gleichzeitig werden bei einem sich abzeichnenden Handlungsbedarf Maßnahmen verabredet und deren Umsetzung durch den jährlichen Zyklus nachgehalten.

  • Regelmäßiger Turnus: 1x jährlich
  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten:

»  Referent*in [V 1]
»  Stabsstelle Qualitätsmanagement [V Q]

  • Ansprechperson des Studiengangs [AP Studiengang]
  • Ausbildungskommission [ABK]
  • Dekanat bzw. ZI-Leitung
  • Fachbereichsrat [FBR] / Institutsrat des Zentralinstitutes [IR-ZI] / Gemeinsame Kommission [GK] bei Kooperationsstudiengängen
  • Fach-Vizepräsident*in [Fach-VP]
  • Referent*in des Fach-Vizepräsidenten / der Fach-Vizepräsidentin [Ref. Fach-VP]
  • Referent*in Studium und Lehre [Ref. S&L]
  • Vizepräsident*in für Studium und Lehre [VP 3]

Ggf. weitere Prozessbeteiligte:

  • Institutsrat [IR] / Rat der Wissenschaftlichen Einrichtung [WE-Rat]
  • Infosystem Studium und Lehre: Statistische Auswertungen auf der Basis des aktuellen Datenbestandes nach unterschiedlichen Kriterien und Klassifizierungen

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)

» Zur Qualitätssicherung und Akkreditierung: § 8 BerlHG

  • Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV) vom 16.09.2019, gem. Artikel 4 Absätze 1-4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag: zur hochschulweiten und regelmäßigen Datenerhebung: § 18 (3) BlnStudAkkV

Universitätsinterne Rechtsvorschriften:

  • Hochschulvertrag mit dem Land Berlin (definierte Leistungsdaten)

Prozessbeschreibung (intern)

Qualitätsgespräche Studium und Lehre durchführen

Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen

Rechtsvorschriften des Landes Berlin für den Bereich Wissenschaft und Hochschulen