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Studiengang intern reakkreditieren (K.02.09.FU)

Prozesssteckbrief

Index 3.06  -  Gültig ab: 30.10.2020

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

29.09.2020

Geprüft

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q)

08.10.2020

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3, P)

30.10.2020

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

11.08.2023

Zweck dieses Prozesses ist es, zu dokumentieren, dass ein bestehender Studiengang die im Qualitätsregelkreis vorgesehenen Qualitätssicherungsverfahren mit ihren definierten Follow-ups regelhaft durchlaufen hat und somit die Anforderungen der internen Akkreditierung erfüllt. Mit der Entscheidung über die Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates – zu der die Hochschule infolge der Systemakkreditierung berechtigt ist (Selbstakkreditierungsrecht) – gilt der Studiengang für die folgenden acht Jahre als qualitätsgesichert.

Wird die Durchführung der Qualitätssicherungsverfahren mit ihren definierten Follow-ups nicht adäquat durch den Fachbereich bzw. das Zentralinstitut nachgewiesen, so kann:

  • (a) die Akkreditierung unter dem Vorbehalt ausgesprochen werden, dass die entsprechende Auflage innerhalb von spätestens 12 Monaten zu erfüllen ist und die Akkreditierung andernfalls widerrufen wird, oder
  •  (b) die Akkreditierung versagt werden, sofern die Mängel in der Qualitätssicherung so gravierend sind, dass sie absehbar innerhalb von 12 Monaten nicht zu beheben sind.
  • 1 Jahr vor Ablauf der Akkreditierungsfrist (jeweils zum 30.09.)
  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Stabsstelle Qualitätsmanagement [V Q]
  • Ansprechperson für Studiengang [AP Studiengang]
  • Dekanat / ZI-Leitung
  • Fachvizepräsident:in [Fach-VP]
  • Präsident:in der FU Berlin [P]
  • Referent:in für Studium um Lehre [Ref. S&L]
  • Stiftung Akkreditierungsrat [AR]
  • Vizepräsident:in für Studium und Lehre [VP 3]
  • CMS: Content Managementsystem zum Verwalten von Webseiten und -applikationen
  • ELIAS: Datenbank akkreditierter Studiengänge des Akkreditierungsrates

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG): Zur Qualitätssicherung und Akkreditierung: § 8 BerlHG
  • Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV)

Universitätsinterne Vorgaben:

  • Entscheidungsregeln zur internen Akkreditierung von Studiengängen der Freien Universität Berlin