Springe direkt zu Inhalt

Welche Ermäßigungen gibt es?

  • Empfänger von sozialen Leistungen (z.B. SGB II, BerlinPass, Wohngeld) erhalten 50% Ermäßigung auf die GasthörerCard Art bei Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheids.
  • Ehemalige FU-Beschäftigte erhalten bei Ersterwerb 25% Ermäßigung auf die GasthörerCard Art.
  • FU-Beschäftigte erhalten 25% Ermäßigung auf die GasthörerCard Art.

Bitte beachten Sie, dass die Ermäßigung nur bei Vorlage des entsprechenden Nachweis gewährt werden kann und wir bei Nichtvorlage die volle Gebühr berechnen müssen. Den entsprechenden Nachweis können Sie entweder persönlich vorlegen oder uns per E-Mail zukommen lassen. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Servicebüro.